Skip to main content
Mieter / Neubauwohnungen mieten

Wohnungen mieten

zentrumsnah und mit guter Anbindung

Die City direkt vor der Tür. Sie wollen eine Wohnung mieten, nah am Zentrum? RVI macht es möglich und bietet Mietwohnungen in Metropolregionen in Deutschland, z. B. Frankfurt oder Stuttgart. Dabei richten wir unsere Objekte konsequent an den Bedürfnissen der Mieter aus – vom Grundriss bis zur Ausstattung. Hierfür haben wir ein Immobilienkonzept entwickelt, das auf einer energieeffizienten Planung basiert und Arbeitsleben und Freizeitgestaltung perfekt verbindet. Unsere Immobilien liegen in guten Wohngegenden und aufstrebenden Stadtvierteln. Helle Räume, eine hochwertige, energiebewusste Ausstattung sowie Einkaufsmöglichkeiten, Cafés und Grünanlagen in nächster Nähe machen das Paket komplett.

Mieter / Wohnungen zum Wohlfühlen
RVI kümmert sich

Wohnungen zum Wohlfühlen

Unser Motto ist klar: Wenn der Service stimmt, freut sich der Mieter. Wir wollen, dass Sie sich in Ihrem neuen Zuhause wohlfühlen. Deshalb bieten wir nicht nur Wohnungen zur Miete, sondern Wohnraum für’s Leben. Dazu gehören umfassende Services, inklusive der Objektpflege sowie dem gesamten Facility Management. Wenn Sie Wohnungen von RVI mieten, können Sie sicher sein, dass das Gebäude sowie die Anlage top gepflegt sind. Und mehr noch: Wir haben immer einen festen Ansprechpartner vor Ort, der bei Rückfragen und Wünschen zur Verfügung steht. 

Sie suchen nach Mietwohnungen in Frankfurt, Stuttgart oder anderen Regionen? Unsere aktuellen Wohnungsangebote sowie alle Daten, Fakten und Informationen zu Objekten am gewünschten Standort finden Sie hier.

Alle Leistungen im Überblick

  • Anmietung direkt vom Vermieter
  • Mieterbetreuung
  • Professionelle Mieterverwaltung
  • Hausmeisterservice
  • Fester Ansprechpartner vor Ort
  • Serviceleistungen
  • Gebäudemanagement
  • Technische und kaufmännische Verwaltung
  • Objektpflege
Mieter / Unser Service
Unser Service

Transparenz in allen Fragen

HABEN SIE FRAGEN? Egal ob Sie bereits Mieter von RVI-Immobilien sind oder eine Wohnung mieten wollen – unser Team ist für Sie da. Individuelle Beratung und persönliche Gespräche gehören für uns zum Service. Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Judith Lengert
Judith Lengert
Leitung Wohnraumvermietung
Evelyn Mundanjohl
Evelyn Mundanjohl
Leitung WEG-Verwaltung/Abrechnung
Ralf Walter
Ralf Walter
Prokurist & Leiter Vermietung und Verwaltung
Mieter / Aktuelle Wohnungen
Mieter / Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie Wohnungen von RVI mieten, erfolgt die Anmietung direkt von der RVI, ohne vermittelnde Tätigkeit eines Maklers.

Sie haben Interesse an einer Wohnung? Dann wenden Sie sich direkt an den zuständigen Vermietungsmitarbeiter – entweder telefonisch oder per E-Mail. Wir vereinbaren gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Telefon: 0681 387080, Email: vermietung@rvi.de

Für eine Wohnung zur Miete ist nach den gesetzlichen Vorschriften immer eine Kaution zu entrichten. Sie wird als Barkaution, welche auf einem Treuhandkonto getrennt vom Vermögen der RVI angelegt wird, hinterlegt.

Sie können den Stromanbieter für Ihre Wohnung frei wählen. Die entstehenden Kosten werden direkt über den Anbieter mit Ihnen abgerechnet und sind nicht in den Betriebskosten enthalten.

Die Betriebskosten werden nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) als Vorauszahlung erhoben und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit Ihnen abgerechnet.

Die Objekte verfügen über Kabelanschluss oder Kabelanschluss mit privater Kopfstelle. Je nach Anschlussart können zusätzliche Gebühren für Versorgungsverträge mit den Kabelnetzbetreibern entstehen. Unsere Vermietungsmitarbeiter informieren Sie gerne hierzu.

Objektspezifisch können Sie Stellplätze gerne separat zu den Wohnungen mieten. Die Verträge können auch gesondert, unabhängig vom Wohnungsmietvertrag, gekündigt werden.

Unsere Hausmeister sind für die Pflege der Anwesen zuständig. Auch um die Reinigung der Treppenhäuser kümmert sich RVI für Sie.

Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschrift/en der Mieter bei der RVI eingehen (Schriftformerfordernis). Das Kündigungsschreiben muss von allen Mietern, welche den Mietvertrag unterzeichnet haben, unterschrieben sein. Dabei gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei einem auf unbestimmte Zeit laufenden Mietverhältnis. Mieter können demnach ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Für Vermieter gelten Fristen von drei bis neun Monaten – je nach Dauer des Mietverhältnisses.